Beitragsordnung

Kulturvilla Kampschulte e. V.

auf Grundlage von § 5 der Satzung

Beschlossen durch den Vorstand am: 18.04.2026

Inkrafttreten am: 18.04.2026

§ 1 Grundsatz

  • Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
  • Es werden Mitgliedsbeiträge als (anteilige) Jahresbeiträge erhoben.

§ 2 Beitragshöhe

MitgliedergruppeJahresbeitrag
Gründungsmitglieder im Gründungsjahr36,00 €
Einzelmitglieder ab dem zweiten Jahr77,00 €
Ehegatten gemeinsam pro Jahr99,00 €

§ 3 Ehegattenbeitrag

  • Der Ehegattenbeitrag setzt voraus, dass beide Ehegatten jeweils selbst Mitglied des Vereins sind.
  • Jede Person bleibt eigenständiges Mitglied mit eigenen Mitgliedschaftsrechten und -pflichten. Der gemeinsame Beitrag betrifft ausschließlich die Höhe des Jahresbeitrags.

§ 4 Fälligkeit

  • Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar eines Kalenderjahres fällig.
  • Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr ist der Beitrag binnen 14 Tagen nach Zugang der Aufnahmeentscheidung fällig.

§ 5 Eintritt im laufenden Kalenderjahr

  • Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird der Jahresbeitrag zeitanteilig nach vollen Monaten erhoben.
  • Der Monat des Eintritts zählt als voller Monat.
  • Für Gründungsmitglieder gilt im Gründungsjahr abweichend stets der Beitrag nach § 2 Nr. 1.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Endet die Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr, erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beiträge, sofern der Vorstand im Einzelfall nichts anderes beschließt.

§ 7 Zahlungsweise

  • Die Beiträge sind durch Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu entrichten.

§ 8 Mahnung und Beitragsrückstand

  • Bei Zahlungsverzug kann der Vorstand Zahlungserinnerungen und Mahnungen in Textform versenden.
  • Im Übrigen gelten die Regelungen der Satzung über Streichung und Ausschluss.

§ 9 Inkrafttreten

  • Diese Beitragsordnung tritt am 18.04. 2026 in Kraft.

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