Kulturvilla Kampschulte e. V.
auf Grundlage von § 5 der Satzung
Beschlossen durch den Vorstand am: 18.04.2026
Inkrafttreten am: 18.04.2026
§ 1 Grundsatz
- Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
- Es werden Mitgliedsbeiträge als (anteilige) Jahresbeiträge erhoben.
§ 2 Beitragshöhe
| Mitgliedergruppe | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Gründungsmitglieder im Gründungsjahr | 36,00 € |
| Einzelmitglieder ab dem zweiten Jahr | 77,00 € |
| Ehegatten gemeinsam pro Jahr | 99,00 € |
§ 3 Ehegattenbeitrag
- Der Ehegattenbeitrag setzt voraus, dass beide Ehegatten jeweils selbst Mitglied des Vereins sind.
- Jede Person bleibt eigenständiges Mitglied mit eigenen Mitgliedschaftsrechten und -pflichten. Der gemeinsame Beitrag betrifft ausschließlich die Höhe des Jahresbeitrags.
§ 4 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar eines Kalenderjahres fällig.
- Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr ist der Beitrag binnen 14 Tagen nach Zugang der Aufnahmeentscheidung fällig.
§ 5 Eintritt im laufenden Kalenderjahr
- Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird der Jahresbeitrag zeitanteilig nach vollen Monaten erhoben.
- Der Monat des Eintritts zählt als voller Monat.
- Für Gründungsmitglieder gilt im Gründungsjahr abweichend stets der Beitrag nach § 2 Nr. 1.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Endet die Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr, erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beiträge, sofern der Vorstand im Einzelfall nichts anderes beschließt.
§ 7 Zahlungsweise
- Die Beiträge sind durch Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu entrichten.
§ 8 Mahnung und Beitragsrückstand
- Bei Zahlungsverzug kann der Vorstand Zahlungserinnerungen und Mahnungen in Textform versenden.
- Im Übrigen gelten die Regelungen der Satzung über Streichung und Ausschluss.
§ 9 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt am 18.04. 2026 in Kraft.